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Rechtsanwalt
Joachim
Heinz
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Rechtsanwalt
Andreas
A.
Peters
Fachanwalt
für Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt
Peter
König
Fachanwalt
für Arbeitsrecht
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Rechtsanwältin
Nicola
Skoberne
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Die von Herrn Rechtsanwalt Heinz im Jahre 1995 gegründete Kanzlei war von Beginn an insbesondere auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Zivil- und Wirtschaftsrechts und des Familienrechts tätig.
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Im Jahre 1997 trat Herr Rechtsanwalt Andreas A. Peters in die Praxis ein und erweiterte das Spektrum um die Bereiche Verkehrsrecht,
Verkehrsstrafrecht, Bußgeldrecht, Unfallrecht sowie Haftungs- und Versicherungsrecht.
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Zuständiger Partner für das Arbeitsrecht ist Herr
Rechtsanwalt Peter König. Er ist seit 1998 Fachanwalt für
Arbeitsrecht.
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Seit dem Jahre 2006 verstärkt Frau Rechtsanwältin Nicola Skoberne unser Team. Sie ist insbesondere im Vertragsrecht, Kapitalanlagerecht, Familienrecht und Verbraucherrecht tätig.
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