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  PROFIL

Unsere Praxis wurde 1995 von Rechtsanwalt Joachim Heinz in Herne gegründet. Mit unserem Team deckt die Kanzlei insbesondere die Bereiche des gesamten Arbeitsrechts, des Zivil- und Wirtschaftsrechts sowie des Verkehrs-, Unfall- und Versicherungsrechts ab. 
Im Rahmen unserer fachlichen Spezialisierung beraten 

  wir Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen und Verbände. Dabei wird das Selbstverständnis unserer Sozietät seit jeher durch ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt geprägt.
 
     
   
Joachim Heinz Andreas A. Peters Peter König Nicola Skoberne
 
Rechtsanwalt Joachim Heinz -Herne
 

Die von Herrn Rechtsanwalt Heinz im Jahre 1995 gegründete Kanzlei war von Beginn an insbesondere auf den Gebieten des Arbeits-, Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie in den Bereichen Familienrecht und Mietrecht tätig. 
 
Zu den maßgeblichen Tätigkeitsschwerpunkten von Herr Rechtsanwalt Heinz zählt dabei die Beratung/Betreuung und Vertretung seiner Mandanten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. 
 
Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Heinz durch Beratung/Vertretung und zahlreichen Vortragsveranstaltungen ausgewiesener Spezialist im Bereich gewerbliches und privates Mietrecht.

Vita
 

Jahrgang: 1960

· Studium der Rechtswissenschaften in Bochum und Berlin (1980- 1987)
· Referendarexamen (1987)
· Referendariat in NRW (1987 bis 1991)
· Assessorexamen (1991)
· Rechtsanwalt in der Sozietät Pohl und Schmidt, Marl (1992 bis 1995)
· Gründung des Rechtsanwaltbüros in Herne (1995)
· Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Heinz & Peters in Herne (1997 – 2004)
· Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Heinz, Peters und König in Herne (ab 2004)
· Zulassung beim OLG Hamm
· seit 2001 DAA geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Arbeitsrecht

Korrespondenzsprachen
· Deutsch
· Englisch

Mitgliedschaften
· Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
· Mitglied im örtlichen Anwaltverein