Peter König & Mirco Volprecht
Arbeitsrecht ist bei uns Teamsache.
Kompetente Vertretung durch unser Experten-Duo
Sie suchen fundierte juristische Beratung und engagierte Vertretung im Arbeitsrecht? Unser spezialisiertes Team aus zwei erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen mit Expertise und persönlicher Betreuung zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Belange effektiv zu lösen.
Unsere Expertise – Ihr Vorteil
In der komplexen Welt des Arbeitsrechts benötigen Sie Anwälte, die sowohl die rechtlichen Feinheiten verstehen als auch die menschliche Seite des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. Mit unserer Doppelspitze bieten wir Ihnen:
Umfassende Beratung:
Wir decken das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab – von der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen über die Abwehr von Kündigungen bis hin zur Durchsetzung von Urlaubs- und Lohnansprüchen.
Individuelle Strategien:
Jeder Fall ist einzigartig. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungsansätze, die sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch Ihre persönlichen Interessen berücksichtigen.
Starke Vertretung:
Ob im individuellen Rechtsstreit oder bei Verhandlungen – wir vertreten Ihre Position mit Nachdruck und suchen stets nach der für Sie besten Lösung.
Warum unser Team?
Gebündelte Kompetenz:
Zwei Anwälte bedeuten doppelte Fachkenntnis. Sie profitieren von zwei Perspektiven und der Synergie zweier spezialisierter Juristen.
Verfügbarkeit und Entlastung:
Durch die Zusammenarbeit im Team können wir eine hohe Verfügbarkeit gewährleisten und Ihnen schnell und zuverlässig zur Seite stehen.
Persönlicher Kontakt:
Auch wenn wir ein Team sind, legen wir Wert auf einen direkten Ansprechpartner für Sie, der Sie kompetent durch Ihren Fall begleitet.
Spezialisiert sind wir in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts, insbesondere
• Kündigung (fristlos und ordentlich)
• Änderungskündigung
• Kündigungsschutz
• Sonderkündigungsschutz
• Aufhebungsverträge
• Befristung von Arbeitsverträgen und alle sonst den Bestand eines Arbeitsverhältnisses betreffende Vorgänge
Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis. Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers kann man sich nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung durch entsprechende Klageerhebung beim Arbeitsgericht zur Wehr setzen, sodass bei Erhalt einer Kündigung akuter Beratung- und Handlungsbedarf besteht. Bei uns erhalten Sie im Falle einer Kündigung umgehend einen Besprechungstermin, in dem die Erfolgsaussichten und die weitere Vorgehensweise unter Beachtung der laufenden Fristen geklärt wird, auf Wunsch auch eine unmittelbare telefonische Ersteinschätzung der rechtlichen Situation. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Arbeitsrecht-ABC.
Kontaktieren Sie uns
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Sprechen Sie uns an, um Ihre Fragen im Arbeitsrecht zu klären. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und gemeinsam die bestmögliche Lösung für Sie zu erarbeiten. Nutzen Sie dazu diesen Link oder rufen Sie uns gerne an unter 02323/95840
Peter König
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
seit über 25 Jahren als Fachanwalt spezialisiert im Arbeitsrecht tätig
Mirco Volprecht
Rechtsanwalt
spezialisiert im Zivil- und Arbeitsrecht